Sie befinden sich hier:
☰
Gesetzlich Versicherte haben die Qual der Wahl. Rund 110 gesetzliche Kassen tummeln sich auf dem Markt. Die meisten Leistungen der Krankenkassen sind zwar bei allen gleich. Es gibt jedoch Unterschiede im Service, in freiwilligen Zusatzleistungen oder im Preis, die es für Versicherte attraktiv machen können, die Kasse zu wechseln.
So funktioniert's:
Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden. Geht die Kündigung beispielsweise im Februar bei der Kasse ein, wird man zum 1. Mai Mitglied bei der neuen Krankenkasse. Mit diesem Musterbrief können Sie Ihre Mitgliedschaft in der Krankenkasse kündigen.
Grundsätzlich kann zwischen Orts-, Ersatz-, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie der Knappschaft gewählt werden. In die Kassen der Innungen kommt man allerdings nur, wenn sie sich in ihrer Satzung dazu bereit erklären, jeden Versicherten aufzunehmen. Keine Kasse darf gesetzlich Versicherten die Mitgliedschaft verwehren, sofern sie keinen regionalen oder beruflichen Beschränkungen unterliegt.
Voraussetzung für den Wechsel ist, dass Freiwillig- und Pflichtversicherte vorher mindestens 18 Monate in einer Krankenkasse versichert waren. Wird die Krankenkasse teurer, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Die Krankenkassen können spezielle Wahltarife, wie zum Beispiel Selbstbehalt- oder Beitragsrückerstattungstarife, anbieten. Achtung: Mit der Wahl eines freiwilligen Wahltarifs der Kassen bindet man sich bis zu drei Jahre an sie. Freiwillig gesetzlich Versicherte, die den Wahltarif "Krankengeld" abschließen, verlieren zudem ihr Sonderkündigungsrecht.
Rund 95 Prozent der Leistungen - dazu gehören medizinisch begründete Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte - müssen von allen Kassen übernommen werden. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Unterschiede kann es allerdings beim Service (Öffnungszeiten, Erreichbarkeit) und bei den Zusatzleistungen geben. Kassenpatienten sollten vor einem Wechsel die Angebote verschiedener Krankenkassen anhand der persönlichen Wünsche und Bedürfnisse sorgfältig miteinander vergleichen. In einem separaten Beitrag informieren wir über einige Zusatzleistungen, auf die Versicherte bei der Suche nach der passenden Versicherung achten können.
Beratung verstärkt über Telefon und E-Mail, Termine vor Ort (3G) telefonisch vereinbaren
"Gemeinsam gut beraten" – unter diesem Motto steht die Zusammenarbeit von Arbeitnehmerkammer und Verbraucherzentrale Bremen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Bremen profitieren von der Kooperation gleich in mehrfacher Hinsicht: Für eine 90-minütige Beratung der Verbraucherzentrale zu arbeitnehmernahen Themen (z. B. Geldanlage, Altersvorsorge, Immobilienfinanzierung, Berufsunfähigkeitsversicherung) zahlen Beschäftigte nur die Hälfte – die Arbeitnehmerkammer übernimmt die andere Hälfte der Kosten.
Dieser Text ist erstmals bei der Verbraucherzentrale Bremen erschienen.
Bürgerstraße 1
28195 Bremen
In Google Maps ansehen
Tel. +49.421.36301-0
BeratungszeitenBarkhausenstraße 16
27568 Bremerhaven
In Google Maps ansehen
Tel. +49.471.922350
Beratungszeiten